Recht und Reiseversicherungen und Auslandskrankenversicherungen
Reiseversicherungen
http://www.recht-und-reise-versicherung.de/reiseversicherungen.html

© 2009 Recht und Reiseversicherungen und Auslandskrankenversicherungen
 
Startseite  -  Kontakt  -  Impressum
 

Übersicht der Reiseversicherungen

Da es im Versicherungsbereich eine große Anzahl von verschiedenen Versicherungen (besuchen Sie unseren Versicherungsvergleich) gibt, ist man schon seit langer Zeit dazu übergegangen, diese Versicherungen in bestimmte Versicherungsarten einzuteilen. So existieren zum Beispiel die Autoversicherungen, Lebensversicherungen, Sachversicherungen oder die Altersvorsorgeversicherungen. Einen weiteren Versicherungsbereich bilden die Reiseversicherungen. Wie der Name bereits sagt sind diese Versicherungen für einen speziellen Anlass geeignet, nämlich für die Geschäfts- oder Urlaubsreise des Versicherten. Innerhalb der angebotenen Reiseversicherungen gibt es mehrere verschiedene Produkte, die dich hinsichtlich der Leistungsart unterscheiden, es gibt also nicht nur die eine Reiseversicherung. Zum Angebot gehören z.B. die Reiseunfallversicherung, die Reiserücktrittsversicherung, die Auslandsreise-Krankenversicherung, die Reiseabbruchversicherung, die Reisegepäckversicherung und die Reisehaftpflichtversicherung. Nachfolgen werden die Reiseversicherungen im Detail zur besseren Übersicht und Unterscheidung hinsichtlich ihrer Merkmale etwas näher erläutert.

Reiseunfallversicherung

Die Reiseunfallversicherung ist eine private Unfallversicherung, die separat und explizit für die Reise abgeschlossen wird. Fall der Kunde bereits eine private Unfallversicherung hat, ist der Abschluss dieser Reiseversicherung nicht notwendig, da die private Unfallversicherung ohnehin schon weltweit gültig ist. Ist noch keine private Unfallversicherung vorhanden, ist der Schutz durch eine Reiseunfallversicherung sicherlich sehr zu empfehlen, da man gerade auf Urlaubsreisen oftmals besonders aktiv ist (Bergwandern, Wassersport etc.) und sich dadurch die mögliche Unfallgefahr ohnehin erhöht. Die Versicherung wird zumeist für maximal sechs bis acht Wochen abgeschlossen und leistet im Schadenfall im Grunde das Gleiche wie eine private Unfallversicherung, wie beispielsweise Zahlung der Invaliditätssumme oder einer Unfallrente. Die zweite Versicherung aus dem Bereich der Reiseversicherungen ist die Reiserücktrittsversicherung. Diese übernimmt die Kosten für eine Stornierung einer gebuchten Reise bzw. auch die kompletten Reisekosten, wenn eine Stornierung nicht mehr möglich sein sollte. Die Reiserücktrittsversicherung muss normalerweise innerhalb von 10 Tagen nach Buchung abgeschlossen werden und es gibt verschiedene Rücktrittsgründe von der Reise, bei denen die Versicherung die zugesagte Leistung zu erbringen hat. Zu diesen Gründen gehören z.B. Schaden am Eigentum des Versicherten aufgrund eines Einbruchs, Tod eines nahen Angehörigen oder plötzlicher Eintritt von Arbeitslosigkeit. Die häufigste Rücktrittsursache ist nach wie vor allerdings die Erkrankung vor Reiseantritt, sodass der Versicherte die gebuchte Urlaubsreise nicht wie geplant durchführen kann. Da die Reisekosten je nach Art und Umfang der Reise viele Tausend Euro betragen können, ist die Reiserücktrittsversicherung sicherlich in vielen Fällen zu empfehlen.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Die Auslandsreise-Krankenversicherung wird oftmals als die wichtigste Reiseversicherung generell bezeichnet. Für gesetzlich Krankenversicherte die ihren Urlaub im europäischen oder sonstigen Ausland verbringen möchten, bietet diese Versicherung einen Krankenversicherungsschutz, den die gesetzliche Krankenversicherung nicht leisten kann. Während man in Ländern, welche mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben, zumindest zum Teil durch die gesetzliche Krankenversicherung im Krankheitsfall abgesichert ist, würde diese in allen übrigen Staaten überhaupt keine Kostenübernahme durchführen. Erstattet werden von der Auslandsreise-Krankenversicherung alle Kosten, die im Ausland aufgrund einer notwendigen medizinischen Behandlung angefallen sind und zudem werden weitere Leistungen erbracht wie beispielsweise die Kostenübernahme des medizinisch notwendigen Rücktransportes nach Deutschland. Eine Reiseversicherung die häufig in Verbindung mit der Reiserücktrittsversicherung in Anspruch genommen wird, ist die Reiseabbruchversicherung. Im Gegensatz zur Reisekosten-Rücktrittsversicherung übernimmt die Reiseabbruchversicherung die zusätzlich entstehenden Kosten nicht für den Fall, dass man die Reise erst gar nicht antreten kann, sondern wenn man die Reise vorzeitig abbrechen muss, beispielsweise aufgrund einer Erkrankung.

Reisegepäckversicherung

Für Personen die sehr viel verreisen ist sicherlich auch die Reisegepäckversicherung ein interessantes Angebot. Die Versicherung tritt dann ein, wenn Ihnen auf einer Reise das Gepäck gestohlen wird oder es zum Beispiel beim Transport und Verladen im Flugzeug beschädigt wird. Die Grenze der zu erbringenden Leistung liegt zumeist bei einer Versicherungssumme von 5.000 Euro, diese kann im Bedarfsfall allerdings auch erhöht werden. Mit einer weiteren Reiseversicherung, der Reisehaftpflichtversicherung, verhält es sich ähnlich wie mit der Reiseunfallversicherung. Wenn Sie bereits eine private Haftpflichtversicherung besitzen, die auch weltweit gültig ist, benötigen Sie diese Art der Versicherung nicht. Einige Haftpflichtversicherungen gelten allerdings teilweise nur für die europäischen Ländern, sodass in diesem Fall bei einer Auslandsreise nach Übersee etc. die Reisehaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen ist.