Recht und Reiseversicherungen und Auslandskrankenversicherungen
Reiserücktritts-Versicherung
http://www.recht-und-reise-versicherung.de/reiseruecktrittsversicherung.html

© 2009 Recht und Reiseversicherungen und Auslandskrankenversicherungen
 
Startseite  -  Kontakt  -  Impressum
 

Reiserücktrittsversicherung

Versicherungen gibt es für fast alle Bereiche unseres Lebens, sei es für den Beruf, die Gesundheit, den Straßenverkehr, das Immobilieneigentum oder auch für die Rente. Auch für den Bereich von Urlaubs- und Geschäftsreisen werden eine Vielzahl von Versicherungen auf dem Finanz- und Versicherungsmarkt angeboten. Hierzu zählt beispielsweise die Reiserücktrittsversicherung, welche häufig auch als Reisekosten-Rücktritts-Versicherung bezeichnet wird. Die Reiserücktrittsversicherung tritt in dem Fall mit ihrer Versicherungsleistung ein, wenn der Versicherte einen Urlaub, eine Dienstreise oder sonstige Reise aufgrund bestimmter Gründe absagen, verschieben oder stornieren muss. Je nachdem wie kurzfristig vor Reiseantritt bekannt wird, dass die gebuchte Reise nicht wahrgenommen werden kann, fallen bei vielen Reiseveranstaltern und Hotels Stornierungsgebühren an. Diese können zum Teil bis zu 50 Prozent der Buchungskosten betragen bzw. oftmals ist eine Stornierung aufgrund der Kurzfristigkeit gar nicht mehr möglich, sodass der Kunde den vollen Reisepreis zahlen muss.

Die Reiserücktrittsversicherung tritt, zum Beispiel bei Schäden am Eigentum des Versicherten, ein

Die Reiserücktrittsversicherung tritt natürlich nur bei bestimmten definierten Gründen ein, aufgrund derer der Versicherte die gebuchte Reise nicht antreten kann. Zu diesen festgelegten Ursachen gehören zum Beispiel Schäden am Eigentum des Versicherten, die durch Überschwemmung oder Einbruch oder Ähnlichem verursacht wurden. Ferner sind auch ein Todesfall in der Familie oder eine schwerwiegende Krankheit des Versicherten ein Grund für eine Kostenerstattung seitens der Versicherung. Allerdings ist gerade der Punkt Krankheiten ein recht heikles Thema, wo es in der Praxis immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Versicherer und dem Versicherten kommt. In den Versicherungsbedingungen steht zumeist geschrieben, es müsse sich um eine "schwere Krankheit" handeln, damit diese als Rücktrittsgrund anerkannt wird. Doch was genau ist eine "schwere Erkrankung" ? Die verschiedenen Versicherungsgesellschaften definieren den Begriff "schwer" zum Teil sehr unterschiedlich. Während einige Versicherer sich mit einer ärztlichen Bescheinigung begnügen, dass der Versicherte nicht im Stande ist die Reise anzutreten, akzeptieren andere Versicherer wiederum nur ganz bestimmte Krankheiten als Rücktrittsgrund. Auch im Falle eines Unfalls oder eines nicht vorhersehbaren Verlust des Arbeitsplatzes tritt die Reiserücktrittsversicherung ein. Weitere akzeptierte Gründe sind Schwangerschaft der Versicherten und ebenso Impfunverträglichkeit falls sich herausstellt, dass eine für das Reiseland benötigte Impfung nicht durchgeführt werden kann.

Reisekosten-Rücktrittsversicherung

Nachdem nun die Gründe bekannt sind, aufgrund derer ein Reiserücktritt von der Versicherung akzeptiert wird, gilt es sich im Folgenden mit den Leistungen der Reisekosten-Rücktrittsversicherung zu beschäftigen. Grundsätzlich sollte man hier unterscheiden, ob die zu erbringende Leistung aufgrund Nicht-Antreten der Reise in Anspruch genommen werden muss oder nach Antritt der Reise. Wichtig ist in diesem Zusammenhang übrigens zu beachten, dass die meisten Versicherer verlangen, dass man die Reiserücktritts-Versicherung spätestens 10 Tage nach Buchung der Reise abschließt. Konnte man die Reise aufgrund der bereits genannten Ursachen gar nicht antreten, so zahlt die Reiserücktrittsversicherung alle Kosten, die vom Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Stornierungsgebühren handeln oder Bearbeitungsgebühren des Veranstalters. Falls die Reise sehr kurz vor dem Antrittsdatum abgesagt werden muss kann es durchaus auch vorkommen, dass die Versicherung die gesamten Reisekosten erstatten muss. Aber nicht nur durch Nicht-Antreten der Reise können zu erstattende Kosten entstehen, sondern auch durch einen vorzeitigen Reiseabbruch, zum Beispiel durch eine Flugumbuchung etc.. Auch in diesem Fall muss die Rücktrittsversicherung diese anfallenden Kosten übernehmen. Für diesen möglichen Reiseabbruch werden seitens des Versicherers übrigens die gleichen Gründe akzeptiert, die auch bei Nicht-Antreten der Reise angenommen werden. Ob man eine Reise absagen muss, kann man vorher nie sagen, da hilft es auch nicht ein Horoskop erstellen zu lassen.

Ganzjährige Reiserücktrittsversicherung für Vielreisende

Die Reisekosten-Rücktrittsversicherung wird dem Kunden zumeist in zwei Varianten angeboten. Zum einen kann der Reisende die Versicherung für einen bestimmten Zeitraum abschließen, zum anderen wird für Vielreisende auch eine ganzjährige Reiserücktrittsversicherung angeboten. Gemessen an dem möglichen finanziellen Schaden durch Stornogebühren etc. ist der Beitrag zur Versicherung als relativ günstig zu bezeichnen. Dieser wird nach den Kriterien Reisedauer, Wert der Reise und Alter des Versicherten berechnet. Durchschnittlich zahlt ein 30 jähriger Mann für eine vierzehntägige Reise im Wert von 1.000 Euro einen einmaligen Beitrag von ca. 25 Euro.