Reiserechtsschutz fürs Pferd - Eine wichtige Versicherung fürs Pferd
Die Reiserechtsschutz fürs Pferd ist eine
Pferdeversicherung, die
es zur Aufgabe hat, den Versicherten vor Kosten aus
rechtlichen Auseinandersetzungen abzusichern. Dies gilt
insbesondere dann, wenn der Versicherte Pferdehalter
oder Pferdebesitzer einen Rechtsstreit gegen eine dritte
Person führt. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen,
der durch eine dritte Person gegenüber den Versicherten
geführt wird, deckt die Rechtsschutz fürs Pferd in der
Regel die Kosten ab. Beides gilt jedoch nur wenn der
vereinbarte Höchstbetrag in der Rechtsschutz fürs
Pferd
nicht überschritten wird. Die Differenz hieraus wäre
dann vom Versicherten zu tragen, dies trifft auch auf
eine evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung zu.
Reiserechtsschutz fürs Pferd - Was ist in der Regel alles versichert?
Hierzu zählen im Normalfall die Rechtskosten, bei
Rechtsstreitigkeiten rund um Kaufverträge. Desweiteren
werden häufig die Kosten für Streitigkeiten von
Behandlungsfehlern von Tierärzten bzw. Tierklinken
übernommen. Die Durchsetzung von Schadensersatzforderung
wird ebenfalls von der Rechtsschutz fürs Pferd getragen,
hier ist es unerheblich ob der Versicherte
Schadensersatzansprüche geltend machen will, oder ob der
Versicherte (z.B. nach einem Reitunfall) von einer
dritten Person in den Rechtsstreit gezwungen wird.
Sollte es zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren oder
einem Verfahren durch Verwaltungsdelikte kommen, werden
die Kosten hierfür ebenfalls übernommen. Es werden sogar
Rechtskosten für ein Sozialgerichtsverfahren (z.B.
Berufsunfähigkeit nach einem Reitunfall) durch den
Rechtsschutz fürs Pferd getragen. All dies gilt für den
versicherten Pferdehalter bzw. Pferdebesitzer und
Reitbeteiligung, auch Falls es nötig ist, den
Rechtsschutz fürs Pferd auf Reisen in Anspruch zu
nehmen. Im Detail werden in der Regel folgende Kosten
bei obigen Streitigkeiten übernommen: Anwaltsgebühren
des Versicherten, gegebenenfalls ein 2. Anwalt, sowie
Gerichtsgebühren. Gängige Kosten, wie
Zeugenentschädigungen, Sachverständigenhonorare, werden
neben Kosten für den gegnerischen Anwalt (soweit der
Versicherte hierfür aufkommen muss) ebenfalls
übernommen.
Wer benötigt eine Reiserechtsschutz fürs Pferd?
Die Reiserechtsschutz fürs Pferd richtet sich vorrangig an
Pferdehalter und Pferdebesitzer. Die Versicherung wird
jedoch zu meist überflüssig, falls z.B. eine
Familienversicherung mit dem Zusatz Privatrechtsschutz
vorliegt. Daher ist es ratsam bestehende
Rechtsschutzversicherungen zu Prüfen, bevor eine
Reiserechtsschutz fürs Pferd abgeschlossen wird, dies
schließt eine Prüfung mit ein ob eine Reiserechtsschutz
fürs Pferd auf Reisen eine sinnvolle Ergänzung darstellt.