Kreditkarten als Reiseversicherung
Es gibt grundsätzlich Versicherungen die man durchgehend benötigen könnte, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeits- oder Privathaftpflichtversicherung auf der einen Seite, aber auch Versicherungen, die nur für einen bestimmten vorübergehenden Zweck sinnvoll sind. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn man auf einer Reise im In- oder Ausland unterwegs ist, und infolge dessen eine besondere Absicherung für bestimmte Risikobereiche benötigt. Für diesen Fall werden dem Kunden im Versicherungsbereich beispielsweise eine Auslandsreisekrankenversicherung oder ein KFZ-Auslandsschutzbrief angeboten. Besitzt man allerdings bereits eine Kreditkarte, kann man diese eventuell je nach Art der Karte bestens als Reiseversicherung nutzen. Dabei muss man lediglich darauf achten, welche Versicherungen genau im Rahmen der Kreditkartennutzung angeboten werden. Oftmals sind es die gebräuchlichsten Reiseversicherungen, die man unter Umständen einmal dringend benötigt. Der Vorteil der Kreditkarte ist es, dass man für eine Urlaubs- bzw. Geschäftsreise oder einem sonstigen Auslandsaufenthalt nicht extra mehrere Arten von Reiseversicherungen abschließen muss, sondern durch die Kreditkarte viele Versicherungen automatisch zur Verfügung stehen hat.Verkehrsmittel-Unfallversicherung
Zu den Versicherungen die häufig Bestandteil des Kreditkartenvertrages sind, gehört zum Beispiel die Verkehrsmittel-Unfallversicherung. Es handelt sich hier um eine private Unfallversicherung, die je nach Vertragsbestandteil bestimmte Leistungen im Schadenfall erbringt. Dazu zählen normalerweise die Zahlung einer vollständigen oder anteiligen Invaliditätssumme, einer Unfallrente oder Krankengeld und Krankenhaustagegeld. Die Leistung der Versicherung wird dann fällig, wenn der Kreditkarteninhaber im Rahmen eines Unfalls mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder einem Mietwagen einen Gesundheitsschaden erleidet. Die Versicherung gilt allerdings nur für den Fall, dass man das Verkehrsmittel auch mittels der Kreditkarte bezahlt. Dieses kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man eine Flugbuchung, einen Mietwagen oder ein Bahnticket mittels der Kreditkarte vornimmt. Nimmt man aber an einer Busreise teil, die man zuvor bar bezahlt hat, wäre man in diesem Falle zum Beispiel nicht durch die Kreditkartenversicherung versichert.Reiserücktritts-Kosten-Versicherung
Neben der Verkehrsmittel-Unfallversicherung beinhalten viele Kreditkarten auch eine Reiserücktritts-Kosten-Versicherung. Diese tritt in dem Fall ein, wenn der Kreditkarteninhaber eine geplante Reise aus Krankheitsgründen nicht antreten kann. Das gilt in den meisten Fällen für den Karteninhaber selbst und wenn ein naher Angehöriger wie beispielsweise der Ehepartner oder ein Kind die Reise aus gesundheitlichen Gründen die Reise nicht antreten kann. Die Reiserücktrittsversicherung würde in diesem Falle die Stornierungskosten für die getätigte Buchung übernehmen oder auch die gesamten Kosten für Flug und Unterbringung, falls eine Stornierung bereits nicht mehr möglich sein sollte. Eine Versicherung welche besonders für Vielreisende sehr sinnvoll ist und ebenfalls häufig von Kreditkartenunternehmen angeboten wird, ist die Reisegepäckversicherung. Durch diese ist das Reisegepäck bis zu einer bestimmten Summe (zumeist 5.000 Euro) bei Verlust oder Beschädigung versichert. Ferner bieten viele Kreditkartenunternehmen im Rahmen ihrer Premium-Kreditkarten auch einen Autoschutzbrief und einen Kreditkarten Vergleich an. Dieser gilt sowohl im Inland als auch im Ausland und beinhaltet zumeist ein sehr umfangreiches Leistungspaket. So sind beispielsweise eine Verkehrsrechtsschutzversicherung und eine Insassenunfallversicherung vorhanden. Zudem werden Bergungs- und Überführungskosten nach einem Autounfall übernommen und oftmals werden auch notwendige Übernachtungskosten erstattet, falls das Auto unterwegs nicht mehr fahrtüchtig ist und man daher nicht am vorgesehenen Ort übernachten kann.Auslandsreise-Krankenversicherung
Eine wichtige Reiseversicherung, die man grundsätzlich in jedem Fall bei einer Reise ins Ausland abschließen sollte, ist die Auslandsreise-Krankenversicherung. In vielen Ländern außerhalb Europas werden deutsche Kassenpatienten auf privatärztlicher Basis behandelt. Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland würde diese Behandlungskosten, die der Patient im Ausland ohnehin zumeist erst einmal vorstrecken muss, in vielen Fällen nicht übernehmen. Grundsätzlich ist das Leistungspaket der Auslandsreise-Krankenversicherung innerhalb des Kreditkartenvertrages in den meisten Fällen sehr umfangreich. So werden z.B. alle Kosten für eine ambulante, stationäre oder zahnärztliche Behandlung übernommen. Ferner trägt die Versicherung auch die anfallenden Kosten für den medizinisch notwendiger Rücktransport sowie für die Beisetzung des Versicherten, falls dieser im Ausland versterben sollte. Insgesamt kann man demnach zusammenfassen, dass die Kreditkarte unter Umständen eine optimale Reiseversicherung mit vielen Versicherungsarten in einem Gesamtpaket anbietet.




