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Auslands-Krankenversicherung
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Auslandsreisekrankenversicherung

Neben einigen Basisversicherungen existieren im Versicherungsbereich auch Angebote für spezielle Anlässe. Dazu zählen beispielsweise auch die so genannten Reiseversicherungen. Es werden dem Kunden dort zum Beispiel die Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäckversicherung oder die der KFZ-Auslandsschutzbrief angeboten. Die mitunter wichtigste Versicherung aus dem Bereich der Reiseversicherung ist die Auslandsreisekrankenversicherung. Diese benötigt man auf jeden Fall immer dann, wenn man in ein Land verreist, mit dem aus deutscher Sicht kein Sozialversicherungsabkommen besteht, da in solch einem Fall im Ausland kein ausreichender Schutz hinsichtlich der Krankenversicherung besteht. Grundsätzlich bietet die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nicht den gleichen Schutz an, wie es im Inland geschieht. Die Situation stellt sich für den Reisenden also so dar, dass dieser ohne Auslandsreisekrankenversicherung in Ländern mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht überhaupt nicht versichert wäre, und in den übrigen Ländern nur in dem Maße, wie die Krankenkasse des jeweiligen Gastlandes es im Einzelfall vorsieht. Wenn man nun beispielsweise bedenkt, dass sehr viele Menschen in die USA verreisen, mit dem Land kein Sozialversicherungsabkommen besteht und dort eine Tag im Krankenhaus ca. 1.800 Euro kostet, kann man schon deutlich erkennen, wie wichtig die Auslandsreisekrankenversicherung ist. Rücktransporte aus dem Ausland werden z.B. von der gesetzlichen Krankenversicherung in keinem Fall übernommen, können aber Kosten bis zu 60.000 Euro verursachen.

Der Zeitraum bzw. Dauer kann vom Kunden bestimmt werden

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bietet die Auslandsreisekrankenversicherung dem Versicherten im Ausland einen umfassenden Versicherungsschutz an. Grundsätzlich kann der Kunde wählen, ob er die Versicherung für einen bestimmten Zeitraum abschließen möchte, zum Beispiel für die Dauer des Urlaubs im Ausland, oder auch im Rahmen einer Jahrespolice. Zu den Leistungen die von der Auslandsreisekrankenversicherung erbracht werden zählen zum Beispiel die volle Kostenübernahme für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen. Ferner werden Such-, Bergungs- oder Rettungskosten, beispielsweise nach einem Lawinenunglück, bis zu bestimmten Betragsgrenzen erstattet. Auch für den aus medizinischer Sicht notwendigen Rücktransport nach Deutschland übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten, zumeist sogar ebenfalls für eine Begleitperson des Versicherten. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass natürlich für jeden Reisenden eine Versicherung abgeschlossen werden muss. Eine Familienversicherung wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ist bei der Auslandsreisekrankenversicherung nicht vorgesehen. Im Leistungspaket der Versicherung sind zudem noch die Übernahme von Überführungs- und Beisetzungskosten für den Todesfall der versicherten Person enthalten

Ist notwendig in Staaten mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat

Wie bereits kurz erwähnt ist die Auslandsreisekrankenversicherung vor allem in den Staaten dringend notwendig, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Aber auch in Ländern mit welchen das Abkommen besteht, kann die Versicherung notwendig werden. So ist es beispielsweise in der Praxis oftmals so, dass ein ausländischer Arzt Patienten nur dann behandelt, wenn diese eine Barzahlung der Behandlungskosten vornehmen können. Für diese geleistete Zahlung erhalten sie dann eine Art Privatrechnung, die sie dann bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Erstattung des gezahlten Betrages einreichen können. Vom Grundsatz her ist es dann allerdings so, dass nur diejenigen Kosten erstattet werden, die auch in Deutschland angefallen wären. Wenn Sie zum Beispiel in Frankreich einen Autounfall haben und in Folge dessen einen Arm geschient bekommen müssen, kostet diese Behandlung dort beispielsweise 250 Euro. In Deutschland wäre für dieselbe Behandlung allerdings nur ein Gebührensatz von 120 Euro fällig geworden. Ohne Auslandsreisekrankenversicherung würden Sie auf der Differenz von 130 Euro "sitzen bleiben", da die Krankenkasse nur die Kosten erstattet, welche in Deutschland angefallen wären. Etwas komfortabler ist die Versicherungssituation übrigens für Privatversicherte. Diese sind automatisch europaweit für unbegrenzte Dauer und weltweit für mindestens einen Monat krankenversichert. Dennoch gilt es auch für Privatversicherte zu überprüfen, ob die private Krankenversicherung auch einen Auslandsrücktransport beinhaltet. Ist dieses nicht der Fall, sollten auch diese Personen eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Die Kosten für die Versicherung sind übrigens relativ niedrig. Für einen Versicherten kostet die Auslandsreisekrankenversicherung für eine 14-tägige Urlaubsreise im Durchschnitt nur rund 5-10 Euro. Ab eines Auslandsaufenthaltes von mehr als sechs Wochen ist die Jahrespolice zu empfehlen, die ebenfalls bereits für ca. 15 Euro zu erhalten ist.